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Rückerstattungsrichtlinie für Beratungsleistungen.

Diese Richtlinie beschreibt, wann und wie Rückerstattungen für Leistungen von Eiskern Strategiewerk erfolgen können. Sie gilt ergänzend zu unseren AGB und hat keinen Einfluss auf zwingende gesetzliche Rechte.

1. Geltungsbereich & Grundsatz

Die Richtlinie gilt für alle entgeltlichen Beratungs- und Strategieleistungen von Eiskern Strategiewerk. Unser Geschäftsmodell richtet sich primär an Unternehmen (B2B). Rückerstattungen sind möglich, wenn vertragliche oder gesetzliche Voraussetzungen vorliegen oder wenn wir sie aus Kulanz gewähren.

2. Widerruf (nur, falls Sie Verbraucher sind)

Beauftragen Verbraucher im Fernabsatz, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss. Bei Dienstleistungen erlischt dieses Recht, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen. Beginnen wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, tragen Sie im Widerrufsfall die angemessenen Kosten für bis dahin erbrachte Leistungen. Unternehmen (B2B) steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

3. Kulanz-Rückerstattungen & pro-rata Abrechnung

  • Vor Kick-off: Bereits gezahlte Vergütung wird abzüglich nachweisbarer Vorbereitungskosten erstattet.
  • Nach Kick-off, vor erster Übergabe: pro-rata Erstattung entsprechend dem dokumentierten Arbeitsfortschritt.
  • Nach Übergabe von Deliverables: Erstattung ist ausgeschlossen, soweit der Teil der Leistung bereits vertragsgemäß erbracht wurde; offene Restleistungen können pro-rata gutgeschrieben oder beendet werden.
  • Laufende Retainer: Bei ordentlicher Kündigung wird bis zum Vertragsende gearbeitet; bei einvernehmlicher vorzeitiger Beendigung erfolgt eine pro-rata Abrechnung.

4. Nachbesserung vor Rückerstattung

Bei berechtigten Sachmängeln haben wir das Recht zur angemessenen Nachbesserung bzw. Nacherfüllung. Erst wenn diese scheitert oder unzumutbar ist, kommt eine (Teil-)Rückerstattung in Betracht.

5. Ausschlüsse

  • Plattform- oder Drittanbieter-Kosten (z. B. Mediaspend, Software-Lizenzen) sind nicht erstattungsfähig durch Eiskern.
  • Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, begründen keinen Rückerstattungsanspruch.
  • Erwartete wirtschaftliche Erfolge sind – mangels vollständiger Kontrollierbarkeit – nicht garantiert; fehlende Zielerreichung allein begründet keinen Anspruch.

6. SLA-Gutschriften (Beratung)

Werden vereinbarte Service Level (z. B. Antwortzeit, Regel-Reviews) wiederholt und nachweisbar unterschritten, können Gutschriften in angemessenem Umfang gewährt werden. Details werden im Angebot oder in der Projektvereinbarung geregelt.

7. Verfahren & Fristen

Rückerstattungsanträge sind schriftlich an eiskern@gmail.com zu richten und sollten enthalten: Vertrags-/Rechnungsnummer, Beschreibung des Anlasses, relevanten Zeitraum, Nachweise (z. B. Protokolle, E-Mails). Bitte übermitteln Sie Ihren Antrag möglichst innerhalb von 14 Tagen nach dem auslösenden Ereignis.

8. Prüfung & Auszahlung

Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 2 Werktagen und entscheiden in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen aller Informationen. Rückerstattungen erfolgen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Teilgutschriften werden mit Folgerechnungen verrechnet oder separat angewiesen.

9. Verhältnis zu AGB & Recht

Diese Richtlinie gilt ergänzend zu unseren AGB. Bei Widersprüchen gehen die AGB vor. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Es gilt deutsches Recht.

10. Kontakt

Eiskern Strategiewerk, Torstraße 76, 10119 Berlin • Telefon +49 30 25557342eiskern@gmail.com

11. Aktualisierungen

Wir behalten uns vor, diese Richtlinie bei Bedarf zu aktualisieren. Die jeweils gültige Fassung ist unter /refund abrufbar.

Cookies & Einwilligungen

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